Phage Germany

Wir übernehmen das Case-Management rund um die Bakteriophagentherapie sowie das Projekt-Management für Kliniken, die eine Phagentherapie einrichten wollen, inklusive der weltweiten Phagensuche
- from lab to bedside

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Patienten (Case Management)

Patienten müssen nicht mehr ins Ausland fahren, um eine moderne Phagentherapie zu erhalten. Hier zeigen wir Ihnen, wie die Behandlung in Deutschland organisiert ist, woher die Phagen kommen, und wer die Kosten trägt. Bei allen Fragen rund um die Therapie sind wir Ihnen mit unserem Netzwerk behilflich. Von der Phagensuche bis zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse betreuen wir den gesamten Behandlungsablauf.

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Bild von einem Arzt

Ärzte und Kliniken

Die Therapie mit Bakteriophagen gilt im Westen als eine neuartige Therapiemethode, obwohl sie älter ist als das Penicillin. Wir zeigen Ihnen anhand von Veröffentlichungen und klinischen Anwendungsstudien (case-reports) wie sie funktioniert und welche Dosierung und Darreichungsformen je nach Infektionsart in Betracht kommen. Unseren Mitgliedern stellen wir eine Plattform zur Verfügung, auf der sie Erfahrungen austauschen und sich Rat einholen können.

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Bild von einem Mitarbeiter in einem Labor

Herstellung / Labore

Phagenpräparate werden als sog. Rezepturarzneimittel individuell nach Verordnung hergestellt. Rezepturarzneimittel sind generell nicht zulassungspflichtig. Die Phagencocktails werden in einem mikrobiologischen Labor hergestellt, aufgereinigt und an den Arzt unmittelbar oder an die Klinikapotheke bzw. klinikversorgende Apotheke ausgeliefert. Diese kann daraus die verordnete Darreichungsform in der verordneten Konzentration herstellen.

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Bild von einem Schreibtisch mit einem Hammer und einer Wage

Recht / Regulatorik

Viele Ärzte und Kliniken sind offenbar der Meinung, dass die Phagentherapie in Deutschland nicht zugelassen ist und deshalb auch nicht angewandt werden darf. Das ist so nicht richtig. Diese Fehlinformation führt zu fatalen Fehlentscheidungen, die die Patienten das Leben kosten können. Hier erfahren Sie, warum die Phagentherapie in Deutschland zulässig ist, wer die Phagen herstellen darf, und ob und unter welchen Voraussetzungen ein Import zulässig ist.

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Phagentherapie in Deutschland:

Wir bieten das gesamte Case-Management rund um die Phagentherapie in Deutschland an: Wir vermitteln Patienten an spezialisierte Kliniken und Ärzt+innen in Deutschland, organisieren die weltweite Phagensuche und geben Hilfestellung beim Import. Wir stellen den Kostenübernahmeantrag bei den Krankenkassen und bieten über unser Ärztenetzwerk ein coaching der Behandlerseite an, falls eine Verlegung des Patienten nicht in Betracht kommt. Bei uns finden Sie die passenden Formulare und eine qualifizierte Rechtsberatung über die Voraussetzungen einer Phagentherapie – from phage-lab to bedside.

I. Einführung

Bakteriophagen kommen bei allen bakteriellen Infektionen zum Einsatz, vom bakteriell verursachten Durchfall über die peri- und postoperativen Nosokomialinfektionen bis zur Sepsis, vor allem – aber natürlich nicht nur –bei Infektionen mit antibiotikaresistenten Keimen. Hierbei ist die Behandlung allerdings wegen der tödlichen Gefahr für die Patienten derzeit alternativlos und steht daher im Fokus. Die Therapie scheint in vielen Fällen der bisher unbehandelbaren Nosokomialinfektionen sehr effizient zu sein, dazu kostengünstigund (fast) vollständig nebenwirkungsfrei .Allerdings findet das Labor nicht immer einen passenden Phagen, oder das Bakterium verändert sich zu schnell. Auf die Schwierigkeiten der Labore bei der Suche nach den passenden Phagen weisen Häusler/Kühnin ihrem Buch „Bakteriophagen“ daher zu Recht ausführlich hin.

Von besonderer Bedeutung ist der Einsatz von Bakteriophagen:

  • bei Allergien gegen chemische Antibiotika,
  • wenn eine chemische Antibiose während der Schwangerschaft und Stillzeit oder auch sonst kontraindiziert ist,

und neuerdings auch vermehrt

  • bei einer Unterversorgung wegen Belieferungsschwierigkeiten der Apotheken mit herkömmlichen, chemischen Antibiotika.

II. Is it legal?

In den Medien wird die Zulässigkeit der (Regel-)Behandlung mit Bakteriophagen in der Regel falsch beantwortet. Das führt zu Missverständnissen ,insbesondere bei der Ärzteschaft, die deshalb verunsichert ist und die Phagentherapie gar nicht erst nicht anbietet – mit verheerenden, oft tödlichen Folgen für die Patienten! Im Folgenden sollen deshalb die schlimmsten Fehlinformationen aufgegriffen und geklärt werden :

1. These: „Die Behandlung ist in Deutschland noch nicht zugelassen“

Diese Aussage ist irreführend: In D gibt es gar keine zugelassenen und nicht zugelassenen Behandlungsmethoden. Mit der Approbation erwerben alle Ärzt+innen in Deutschland eine generelle Behandlungserlaubnis, die denen der Heilpraktiker in nichts nachsteht.

Dies gilt erst recht in Fällen des compassionate-use (dazu später). Hier steht sogar eine Körperverletzung durch Unterlassen im Raum, wenn der Patient auf eine einigermaßen vernünftige und aussichtsreiche, wenn auch neuartige und noch wenig erforschte Behandlungsmethode gar nicht erst hingewiesen wurde.

Gemeint ist mit der Aussage vermutlich der Umstand, dass die Behandlung mit Bakteriophagen noch nicht in den Leistungskatalog der GKVen aufgenommen wurde und/oder dass es noch keine klinischen Studien gibt.

Die ärztliche Therapiefreiheit wird dadurch jedoch nicht eingeschränkt.

2. These: „Die Behandlung ist experimentell und daher verboten“

Dies Aussage ist evident falsch:

Richtig ist, dass eine neuartige, invasive Behandlungsmethode stets gegen ein (verbotenes) medizinisches Experiment abzugrenzen ist:

  • beim verbotenen Experiment steht z.B. stets die Erkenntnisgewinnung im Vordergrund (Forschungsansatz), und nicht ein wie auch immer gearteter Heilerfolg, während
  • bei der invasiven Behandlung von bakteriellen Infektionen (insbesondere, aber nicht nur: AMR-Infektionen) der Behandlungserfolg im Vordergrund steht. Erkenntnisse dürfen aber natürlich trotzdem gewonnen und müssen auch dokumentiert werden; die Dokumentation der Behandlung ist nach Art. 37 des Helsinki-Protokolls der WMA sogar ausdrücklich vorgeschrieben. Hierüber ist der Patient selbstverständlich aus datenschutzrechtlicher Sicht aufzuklären und sein Einverständnis ist einzuholen (dazu später).

Die Bakteriophagentherapie kommt bei entsprechender Indikation daher gar nicht in die Nähe eines verbotenen Experiments.

Sie ist dem Experimentierstadium auch bereits deshalb seit langem entwachsen, weil der Entdecker der Phagen, Félix d’Hérelle, im Jahr 1919 in Frankreich die generelle Ungefährlichkeit für den Menschen, zumindest bei der enteralen Verabreichung, im Selbstversuch unter Einbeziehung seiner gesamten Familie und von 20 Ärzten belegt hat (s. Mendel, Pharmakon, Heft 6/2021, und Häusler/Kühn, „Bakteriophagentherapie“).

Die Bakteriophagentherapie wurde auch im Westen bis in die späten 80-iger Jahre durchaus angewandt, in Frankreich z.B. an verschiedenen Instituts Pasteur, und in Deutschland – bis zur Wende – in den Neuen Bundesländern. Danach verliert sich ihre Spur auf unerklärliche Weise.

Allein aus den letzten 5 Jahren liegen jedoch wieder hunderte case-reports weltweit über Bakteriophagentherapien bei parenteraler und topischer Anwendung vor, die einen z.T. beeindruckenden therapeutischen Nutzen bei genereller Ungefährlichkeit beschreiben. Der Erkenntniswert ist daher schon anhand der case-reports relativ hoch.

Von einem menschlichen Experiment kann daher im Ergebnis schon lange keine Rede mehr sein.

Falls an Ihrer Klinik eine Ethik-Kommission eingerichtet wurde, ist die Abstimmung mit der Kommission möglicherweise klinik-intern vorgeschrieben. Ansonsten ist das 4-Augen-Prinzip empfehlenswert.

Das 4-Augen-Prinzip ist übrigens auch bei der Frage empfehlenswert, ob ein compassionate-use-Fall vorliegt oder nicht (dazu später). Hier könnte die Infektiologin des Hauses hinzugezogen werden, die konsiliarisch bestätigen kann, ob die Krankheit chronifiziert und der Patient austherapiert ist bzw. ob bei Fortsetzung der chemischen Antibiose ohne Phagenunterstützung ein fataler Verlauf mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht mehr abgewendet werden kann.

Die Einordnung der Behandlung als compassionateist aber nicht für die Behandlung an sich erforderlich (die ärztliche Therapiefreiheit gilt vielmehr umfassend); erforderlich ist sie vielmehr ausschließlich

  • für die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen und
  • für die Einfuhr und Abgabe von im Inland nicht zugelassenen Fertigarzneimitteln.

Obwohl im Inland vor allem Rezepturarzneimittel zur Anwendung kommen werden, sind sog. Fertigarzneimittel als Breitband-Phagenpräparate in den ost-europäischen Ländern traditionell durchaus marktgängig. Der Einsatz eines z.Zt. auf dem Markt befindlichen Fertigarzneimittels (z.B. SniPha 360) als Breitband-Phagenpräparat könnte in Eilfällen als Interims-Lösung in den ersten 2 – 3 Wochen in Betracht kommen, wenn man ein längeres Zuwarten, bis das personalisierte, spezifische Rezepturarzneimittel fertig ist, medizinisch nicht verantworten kann, und wenn zumindest einer der vom Fertigarzneimittel abgedeckten Bakterienstämme nachgewiesen wurde. Die Indikation hierfür stellt der Arzt/ die Ärztin z.B. daran, ob bei einem späteren Einsatz von spezifischen Phagen das Risiko eines lebensbedrohlichen Herx-Syndroms steigen würde, die generalisierte Bakterienlast also in der Zwischenzeit vermutlich erheblich ansteigen wird. In Fällen, in denen ein vergleichbares Arzneimittel für die Indikation im Inland nicht zur Verfügung steht, der Patient also auf chemische Antibiotika nicht mehr anspricht (oder eine der eingangs genannten Kontraindikationen vorliegt), darf ein solches Präparat also durchaus von einer Apotheke offiziell aus dem Herkunftsland eingeführt werden (§ 73 Abs. 3 Ziff. 1 bis 3 AMG). Das handlingder Einfuhr wird allerdings – zumal es sich um lebende Viren handelt – jeweils ein ziemlicher Alptraum sein.

Der Vertrieb des Präparats SniPha 360, das von der österreichischen Firma Sanubiom GmbH vertrieben wird, ist arzneimittelrechtlich noch unklar; am ehesten beruht der freie Vertrieb darauf, dass die Herstellerfirma das Produkt laut Website nur für die Durchführung von Tests bewirbt. Allerdings ist der Erwerb faktisch nicht auf Ärzte und Labore begrenzt, und Dosierung und Darreichungsform entsprechen den Therapeutika.

3. These: „Es gibt in D noch kein zugelassenes Medikament“

Das AMG sieht die „Zulassung“ von Medikamenten ausschließlich (!) für

    Fertigarzneimittel vor, die industriell für den Einsatz bei einer Vielzahl von Patienten hergestellt werden.

Bakteriophagenzubereitungen werden jedoch gezielt für die individuelle, personalisierte Therapie hergestellt. Sie sind somit keine Fertigarzneimittel, sondern

  • Rezepturarzneimittel! D.h.,
    • § 21 AMG ist nicht anwendbar, daher auch keine Studien erforderlich
    • Rezepturarzneimittel dürfen stets erlaubnisfrei verordnet werden
    • lediglich das externe Phagenlabor braucht eine Herstellungserlaubnis nach § 13 AMG, während
    • die Apotheke, die die Rezeptur letztlich ausarbeitet, ihrerseits lediglich die Anforderungen der ApBetrO erfüllen muss.

4. These: „Es gibt noch gar keinen Wirksamkeitsnachweis“

Ein Wirksamkeitsnachweis ist nur (!) beizubringen

  • im Rahmen der Zulassung von Fertigarzneimitteln und
  • bei der Aufnahme in den Leistungskatalog der GKVen.

Außerhalb dieser beiden Themen darf die Behandlerseite zur Frage der Wirksamkeit auf die einschlägigen Publikationen und auf eigenen Erkenntnisse zurückgreifen.

Dass die Behandlung in vielen Fällen durchaus wirksam ist, zeigen im Übrigen die vielen Fall-Studien (case-reports).

5. Compassionate exemption (Art. 37 Helsinki-Protokoll der WMA)

Soweit nach alldem überhaupt Grenzen der Therapiefreiheit bzw. des AMG zu beachten sind, fallen diese in Fällen eines sog. „compassionate use“ vollends weg. In diesen Situationen darf jede Ärztin/ jeder Arzt (auch: jede/-r Heilpraktiker/-in) ihre/seine Patient+innen mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln erlaubnisfrei behandeln, sogar mit nicht zugelassenen, aber eigentlich zulassungspflichtigen Fertigarzneimitteln oder im off-label-use, d.h. für eine Behandlung außerhalb des zugelassenen Wirkspektrums.

Art. 37 Helsinki-Protokoll der WMA beschreibt die „compassionate“-Situation wie folgt:

37. Bei deBehandlung eines einzelnen Patienten, für die es keine nachgewiesenen Maßnahmen gibt oder andere bekannte Maßnahmen unwirksam waren, kann der Arzt nach Einholung eines fachkundigen Ratschlags mit informierter Einwilligung des Patienten oder eines rechtlichen Vertreters eine nicht nachgewiesene Maßnahme anwenden, wenn sie nach dem Urteil des Arztes hoffen lässt, das Leben zu retten, die Gesundheit wiederherzustellen oder Leiden zu lindern. Diese Maßnahme sollte anschließend Gegenstand von Forschung werden, die so konzipiert ist,dass ihre Sicherheit und Wirksamkeit bewertet werden können. In allen Fällen müssen neue Informationen aufgezeichnet und, sofern angemessen, öffentlichverfügbar gemacht werden.

37. In the treatment of an individual patient, where proven interventions do not exist or other known interventions have been ineffective, the physician, after seeking expert advice , with informed consent from the patient or a legally authorised representative, may use an unproven intervention if in the physician’s judgement it offers hope of saving life, re-establishing health or alleviating suffering . This intervention should subsequently be made the object of research, designed to evaluate its safety and efficacy. In all cases, new information must be recorded and, where appropriate, made publicly available.

Diese (selbstverpflichtende) Erklärung des Weltärztebundes schränkt die Therapiefreiheit in Deutschland jedoch nicht ein; sie rührt vielmehr aus Ländern, in denen keine weitgehende Therapiefreiheit herrscht (USA), sondern jedeneuartige Behandlungsmethode bei den Zulassungsbehörden angemeldet und von diesen genehmigt werden muss. Das ist in Deutschland bei individuellen Heilversuchen nicht der Fall. Die Deklaration wurde vielmehr zur Regulierung von Forschungseingriffen am Menschen verfasst. Die Definition wird jedoch auch innerhalb der EU eingesetzt, etwa bei der Erlaubnisfreiheit der Verordnung und der Einfuhr von nicht zugelassenen, aber zulassungspflichtigen Arzneimitteln (Arzneimittel-HärtefallVO), und für die Zulässigkeit der Anwendung von Arzneimitteln im sog. off-label-use. Beides ist auf die Anwendung von Rezepturarzneimitteln aber ohnehin – und ausdrücklich – nicht anwendbar.

Die Definition wird in Deutschland daher nur für die Einfuhr von Rezepturarzneimitteln aus dem Ausland und für die Frage der Kostenübernahme durch die GKV benötigt.

Eine compassionate– Situation liegt bei AMR-Infektionen demnach immer dann vor, wenn

  • die Infektion lebensbedrohlich ist (z.B. Sepsis), irreversible Organschäden hervorrufen und/oder voraussichtlich den Verlust von Körperteilen verursachen wird (z.B. Amputation bei therapieresistenter septischer Indikation),
  • die Fortsetzung der Behandlung mit herkömmlichen Antibiotika ohne Unterstützung durch Bakteriophagen voraussichtlich einen ungünstigen bzw. letalen Verlauf nehmen wird,
  • eine Infektion chronifiziert ist,
  • die Bakteriophagen geeignet erscheinen, den Verlauf positiv zu beeinflussen

und

  • keine gleich wirksamen und zugelassenen Arzneimittel verfügbar sind, d.h. der Patient mit herkömmlichen Antibiotika austherapiert ist.

Ob so ein Fall vorliegt, entscheiden die Behandler selbständig; die Grenzen sind hierbei allerdings oft fließend und die Entscheidung ist im Nachhinein überprüfbar. Daher empfiehlt es sich, als fachkundige Person eine erfahrene Infektiologin hinzuzuziehen, die diesen Status konsiliarisch bestätigt und dokumentiert.

Allerdings kommt auch der Linderung von Leiden eine zentrale Bedeutung zu. Wenn die Antibiotika-Resistenz also feststeht, muss dem Patienten keine übermäßig lange, frustrane Behandlung mit herkömmlichen, aber unwirksamen Antibiotika zugemutet werden, bevor ein hier (noch) nicht zugelassenes, aber geeignetes Fertig- oder Rezepturarzneimittel aus dem Ausland eingeführt werden darf, und die GKVen die Kosten übernehmen müssen.

So hat das Sozialgericht Detmold in einer Entscheidung zur Kostenübernahmepflicht der AOK im Jahre 2018 einen compassionate use bei einer häufig rezidivierenden Infektion des Urogenitaltrakts einer Patientin angenommen, obwohl die Patientin nicht unmittelbar vor einem Nierenversagen mit Organverlust stand. Mehrere frustrane Behandlungszyklen mit chemischen Antibiotika reichten hier aus. In die Abwägung sind auch die Schäden mit aufzunehmen, die von den chemischen Antibiotika verursacht werden, und selbstverständlich Kontraindikationen.

6. Haftungsrechtliche Aspekte für die Ärzt+innen (gilt auch für Heilpraktiker+innen)

Vor der Therapie ist eine umfassende Aufklärung durchzuführen und eine
Einverständniserklärung des Patienten einzuholen (sog. „informed consent“). Das ist nun nichts Neues, denn das ist bei jeder Therapie erforderlich, damit sie rechtmäßig ist und keine Körperverletzung im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB und § 223 StGB darstellt.

Bei neuartigen Behandlungsformen wie der Bakteriophagentherapie stehen allerdings die Risiko-/Nutzenabwägung und die Aufklärung des Patienten bzw. seiner Angehörigen über die noch geringen Erfahrungswerte und die geringe Studienlage (Evidenz) im Vordergrund. Auf eventuelle Misserfolge oder verzögerte Heilungsverläufe ist ebenfalls besonders hinzuweisen. Im Einzelnen:

Risikoaufklärung / schriftl. Einverständniserklärung

Bei der Aufklärung über eine beabsichtigte Bakteriophagentherapie stehen die Neuartigkeit und die geringe Evidenz im Vordergrund der Aufklärung, d.h. die Patienten bzw. ihre Angehörigen müssen (bzw. dürfen) über folgende Umstände aufgeklärt werden:

  • Die Indikation, d.h. der mutmaßliche Behandlungsverlauf bei (Fortsetzung) der herkömmlichen, chemischen Antibiose,
  • Die Chancen der Bakteriophagentherapie (mit / ohne adjuvante chemische Antibiose), aber auch die niedrige Evidenz darüber, d.h. es gibt noch nicht genügend aussagefähige klinischen Studien, einstweilen aber viele erfolgreiche case-reports weltweit,
  • Die Versagerquote ist relativ unbekannt (Therapieversager bleiben im Vergleich zu den Erfolgsfällen eher unveröffentlicht),
  • Die Erfolgsrate im Verhältnis zur Fortsetzung der chemischen Antibiose bei AMR-Infektionen war nach einem Erfahrungsbericht von Prof. Pirnay, QAMH Brüssel, wie folgt: Bei etwas mehr als 100 Patienten wurden 80 % erfolgreich behandelt, davon 60 % kurativ, 20 % zeigten einen erhebliche Besserung der Infektion, und nur in 20 % der Fälle konnte kein Therapieerfolg erzielt werden (Quelle: Webinar Prof. Pirnay, QAMH Brüssel, vor dem African Phage Forum 2022),
  • Persönliche (niedrige?) Behandlungserfahrung der/des behandelnden Ärztin/Arztes bzw. der Klinik, evtl. auf Therapiezentren andernorts hinweisen,
  • Die Behandlung ist – mit Ausnahme von vorübergehenden Entzündungszeichen – nach den bisher zugänglichen Erkenntnissen vollständig nebenwirkungsfrei (Ausn.: Herx-Syndrom bei generalisierter Infektion und i.v.-Applikation der Phagen, welches aber bedingt steuerbar ist),
  • Allergien gegen Phagen sind bisher nicht bekannt (Vorbehalt wegen der Trägerlösung),
  • die Phagen werden nach den bisher zugänglichen Erkenntnissen nach Beendigung der Therapie rückstandslos abgebaut und ausgeschieden (Quelle: DSMZ, Präsentation Dr. Rohde ggü. BfR),
  • Gefahr der Resistenzbildung (Gen-Transfer in die Bakterien -DNA), wenn versehentlich ein lysogener Phage verwendet wurde; diese Gefahr kann im Labor aber durch entsprechende Tests minimiert werden.

Die Einverständniserklärung ist – wie immer – rechtzeitig vor Beginn der Therapie einzuholen; das timing dürfte allerdings nur im Fall der interimsmäßigen Verabreichung eines schnell verfügbaren Breitband-Phagenpräparats relevant werden.

  • Aufklärung über die Datenverwendung (Dokumentation + anonymisierte Veröffentlichung)

Zusätzlich zur Risikoaufklärung und der Einverständniserklärung zu der Behandlung selbst ist eine Einverständniserklärung über die Datenverarbeitung für die Erfüllung der Dokumentationspflicht, ggfls. auch einer Publikation bei compassionate use-Fällen einzuholen.

III. How to use?

Mangels publizierter Therapieempfehlungen und Leitlinien ist eine Therapie-Empfehlung derzeit nur von den Phagenlaboren selbst und/oder von den Ärzt+innen und Kliniken zu erhalten, die bereits über Behandlungserfahrungen verfügen. Einen guten Überblick gibt die Website: https://www.phagoflow.de/

die vom Bundeswehr-KH Berlin , Abtl. Unfallchirurgie und Orthopädie, Prof. Dr. Christian Willy, durchgeführt werden soll (sie ist allerdings per Ende 2022 noch nicht gestartet):

Das größte und aktivste Phagenzentrum weltweit besteht derzeit am

  • Westmead Institute der Uniklinik Sydney (Dr. Ruby Lin) das unter dem Arbeitstitel „Phage Australia“ operiert

Europaweit hat die größte Erfahrung mit über 100 begleiteten Fällen:

– das Phagenlabor am Queen-Astrid-Military-Hospital (QAMH/MHKA ) in Brüssel (Prof. Jean-Paul Pirnay und Dr. Gilbert Verbeken),
[email protected]

In Frankreich (Lyon) entsteht derzeit das EU-weit größte Phagenzentrum für Knochen- und Gelenksinfektionen unter der Leitung von Prof. Tristan Ferry

In Deutschland führen folgende Zentren die Bakteriophagentherapie im Einzelfall durch (weitere sind derzeit hier nicht bekannt):

Nationales Phagenzentrum an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH, Prof. Dr. Christian Kühn)

Uniklinik Regensburg, Klinik und Poliklinik für Unfallchirurgie (Prof. Dr. Alt, PD Dr. Rupp)

Kinder-UK Hamburg-Eppendorf

Charité, Zentrum für Muskuloskeletale Chirurgie , PD Dr. Andrej Trampuz

Deutsches Herzzentrum Berlin , Prof. Dr. Felix Schönrath

Weltweit führend sind ferner

– die Mayo-Klinik in Rochester/Minnesota USA (Dr. Gina SUH), die seit dem 6.5.2022 eine bis 2027 angelegte klinische Beobachtungsstudie mit 100 Behandlungsfällen durchführt:

IPATH-Institute der University of California San Diego (Dr. Steffanie Strathdee)

– das Yale Phage Center in USA

Die weltweit publizierten case-reports sind hierfür eine zuverlässige Quelle ( www.phage.directory und www.phageaustralia.org ),

Bsp.: https://www.mdpi.com/1999-4915/13/9/1785 (VRE enterococcus faec.)

Bsp.: https://www.mdpi.com/1424-8247/14/3/231 (AMR staph. Epidermidis)

Phage Germanybemüht sich in Zusammenarbeit mit anderen Zentren, die case-reports zu sammeln; außerdem sind alle Nutzer+innen herzlich eingeladen, ihre Therapiepläne und -ergebnisse in deutscher Sprache für alle ärztlichen Kolleg+innen auf dieser Plattform einsehbar einzureichen.

IV. Where to get?

Ärzte und Apotheken können Phagenzubereitungen derzeit nur aus dem Ausland beziehen, da in D noch kein Fremdlabor eine Zulassung erhalten hat.

Ausn.: Fraunhofer ITEM hat seit 08/2022 zwar eine Herstellungserlaubnis, jedoch nur unter der Bedingung, dass die Phagenlösungen unter GMP-Bedingungen eine vollständige Genom-Sequenzierung erfahren. Dadurch gibt es einen Kapazitätsengpass und einen Finanzierungsengpass, denn die Kosten liegen im 6-stelligen Bereich.

Folgende Bezugsquellen sind also derzeit nutzbar:

  • Queen-Astrid-Military-Hospital, Brüssel (QAMH)

[email protected]

  • Hirszfeld-Institut, Warschau

  • Eliava-Institut, Tiflis (Georgien)

  • Fraunhofer ITEM, Braunschweig (nach Freigabe durch BfArM oder EMA)

Alle benötigen das Antibiogramm bzw. eine Blutprobe.

V. Who pays?

In compassionate-use-Fällen sind die GKVen und PKVen verpflichtet, die Kosten zu übernehmen. Voraussetzung ist ein Kostenübernahmeantrag , der VOR dem Beginn der Therapie eingereichtwird:

– vgl. „Nikolaus“-Urteil BVerfG v 6.12.2005, 1 BvR 347/98

– vgl. SG Detmold, Urt. v. 27.07.2018, S 3 KR 411/14

Die regulären Therapien außerhalb eines compassionate use muss der Patient dagegen derzeit noch selbst bezahlen. Eine Studie zur Aufnahme der Phagentherapie in den Leistungskatalog der GKV („PhagoFlow“) läuft derzeit noch beim Bundeswehr-KH Berlin (s.o.)

Im Rahmen einer stationären Behandlung sind die Behandlungskosten für neuartige Therapien durch die DRGs nicht abgebildet; die Übernahme durch die Kasse kann (und muss!) daher ebenfalls beantragt werden. Allerdings ist der Aufwand manchmal höher als die Kosten, die für die Beschaffung der Phagen aufgewendet werden müssen. Bei geringfügigen Beschaffungskosten ist die Abrechnung unter DRG sinnvoll, zumal die Therapie wesentlich kürzer sein könnte als die Fortführung einer frustranen Antibiotika-Therapie. Im Einzelfall kann vor allem die Liegezeit stark herabgesetzt werden.

Ergebnis:

  • Die Bakteriophagentherapie ist in Deutschland uneingeschränkt erlaubt; in compassionate-Fällen könnte sie sogar geboten sein.

  • Niemand muss sterben, und niemandem muss eine Extremität amputiert werden, bevor man die Therapie nicht wenigstens versucht hat.

  • Kein Patient muss in einem compassionate-Fall auf eigene Kosten nach Tiflis reisen, um sich dort behandeln zu lassen; die Kosten müssen in einem compassionate-Fall vielmehr auch im Inland von der GKV übernommen werden.

Weiterführende Links:

https://www.phagoflow.de/detaillierte-projektbeschreibung/

https://phage.directory/

Veröffentlichungen:

Häufige Fragen zur Phagentherapie:

Wie funktionieren Bakteriophagen?

Bakteriophagen sind Viren, übersetzt: „Bakterienfresser„. Dabei fressen sie gar nichts: Sie infiltrieren ihr spezifisches host-Bakterium, injizieren ihre eigene DNA in das Bakterium und veranlassen es so zur Produktion von Millionen weiterer Phagen. Ist das Bakterium „voll“, bringen sie die Zellwand durch ein Lysin zum Platzen. Das Bakterium stirbt also ab, und setzt gleichzeitig millionen neu produzierter Phagen frei, die ihrerseits wiederum weitere Bakterien (desselben Typs!) infiltrieren und zerstören. Dieser Mechanismus ist vergleichbar mit einer explosiven Kettenreaktion. Die Keimbesiedelung wird daher sehr schnell angegriffen und ausgemerzt und die Patienten sind binnen weniger Tage a-bakteriell. Die verbleibenden Bakteriphagen werden vom Körper rückstandslos abgebaut – und sogar als Reservoir von Aminosäureketten verwendet und recycelt.

Wie wirken diese im Körper?

Bakteriophagen docken an der Oberfläche ihres speziellen Bakteriums an. Dann wird die Erbinformation, also die Bauanleitung des Phagen, in das Bakterium injiziert. Das Bakterium produziert dann aufgrund der Bauanleitung lauter neue Phagen. Sobald die Bakterienzelle mit Phagen gefüllt ist, platzt die Membran und Millionen Phagen werden in das umliegende Gewebe – bwz. je nach Gabe in die Blutbahn – freigesetzt. Diese „suchen“ sich weitere, artgleiche Bakterien und infizieren diese wiederum und vermehren sich erneut. Dieser Vorgang wiederholt sich so lange, bis alle Bakterien abgestorben sind. Bei idealen Bedingungen wird die Bakterienbesiedlung binnen weniger Tage vollständig beseitigt. Die verbliebenen Bakteriophagen werden vollständig vom Körper abgebaut und als Eiweißbaustein weiterverwendet.

Wo kommen Phagen vor?

Phagen werden in Abwässern und Bodenproben, Pfützen, Bachläufen etc. gefunden. Insbesondere die Abwässer von Krankenhäusern sind ein idealer Fundort, denn dort finden sich die klinik-spezifischen Bakterien und somit mit hoher Wahrscheinlichkeit auch bereits passende Phagen. Sie werden von dort isoliert und nach einer speziellen Prozedur vermehrt und aufgereinigt, bevor sie zum Einsatz kommen können.

Phagen sind weltweit verbreitet und kommen überall dort vor, wo auch ihre Wirtsbakterien leben. Aufgrund der Tatsache, dass es etwa zehnmal mehr Phagen als Bakterien gibt, treten sie oft in sehr großer Anzahl auf. Zum Beispiel können in Seen bis zu 100 Millionen Phagen pro Milliliter Wasser gefunden werden, in Böden sogar bis zu 1 Milliarde Phagen pro Gramm.

Um mehr über Bakteriophagen und ihre Wirkungsweise zu lernen, lesen Sie im Buch der Virologin Prof. Karin Mölling nach, dort steht alles, was Sie zu Phagen wissen möchten: https://pfeil-verlag.de/wp-content/uploads/2020/11/PHAGEN-Faltblatt-v1.pdf

Mehr informationen
Funktioniert das immer?

Nein, immer funktioniert es nicht. Zum einen ist es nicht garantiert, dass ein passender Phage gefunden werden kann. Gegen die häufigsten Bakterien gibt es aber in der Regel auch passende Bakteriophagen. Zum anderen verändern die Bakterien sich ständig und bauen Abwehr-Mechanismen gegen die Phagen auf. Das findet in der Natur ständig statt. So kann es vorkommen, dass man einen bestimmten Klebsiellen-Stamm in einer Wunde vorgefunden hat, und wenn das Antibiogramm und Phagogramm zu lange dauern, hat der Bakterienstamm sich schon wieder verändert und der Phagencocktail wirkt nicht mehr. Aber die Forscher+innen arbeiten bereits seit langem an der Veränderung von Phagen, so dass für bstimmte Veränderungstypen auch passende Phagen zur VErfügung stehen. Das QAHM fragt alle Phagenbanken der Welt ab, inklusive des Eliava-Insituts in Tiflis und des – herovrragend ausgestatteten – Leibniz-Instituts DSMZ in Braunschweig, um passende Phagen zu finden, die auf den vorgefundenen Keim abonniert sind.

Häufig wird empfohlen, die Bakteriophagentherapie mit einer Gabe von chemischen Antibiotika zu kombinieren. Denn manche Bakterien haben die Eigenschaft, einen sog. „Biofilm“ zu bilden, unter dem sich ein dicker Cluster von Bakterien bildet, zu dem die Antibiotika nicht durchdringen können. Bakteriophagen haben die Fähigkeit, den Biofilm, den bestimmte Bakterien bilden (z.B. staph. aureus), aufzulösen und für Antibiotika durchdringbar zu machen. allein nicht anschlägt, besonders erfolgreich kann die Bakteriophagentherapie sein.

Ist diese Therapie gefährlich und welche Risiken und Nebenwirkungen gibt es?

Bakteriophagen wurden vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) als „sicher“ eingestuft, da sie für den Menschen völlig ungefährlich sind https://www.bfr.bund.de/de/fragen_und_antworten_zu_bakteriophagen-242975.html

Umso erstaunlicher ist es, dass die Bakteriophagentherapie als in der Natur vorkommende, Dr. Gina SUH von der Mayo-Klinik in Rochester, Minnesota, berichtete auf einem Kongress im Jahr 2021 von einer systematischen Analyse in den Jahren 2008 bis 2021. In diesem Zeitraum wurden 70 case-studies, 35 case-reports, 14 klinischen Studien und 20 Tierstudien systematisch analysiert. Allen war gemeinsam, dass keine nennenswerten Nebenwirkungen beobachtet werden konnten. Allenfalls wurde von

  • Fieber
  • Schwitzen
  • erhöhte Leberwerten

berichtet, die aber alle vorübergehender Natur und gut beherrschbar waren. Nur in einem Fall wurde von einem anaphylaktischen Schock berichtet, der aber ebenfalls gut beherrscht wurde.

Eine ernst zu nehmende Komplikation kann aber dann auftreten, wenn die Behandlung erst sehr spät einsetzt, wenn bereits ein massiver Befall von Bakterien vorhanden ist, wie z.b. bei einer fulminanten Sepsis. Denn mit der Zerstörung der Bakterien werden immer sog. Endotoxine freigesetzt, die den Körper überschwemmen und dann selbst zur Gefahr werden. Mit einer gewissen Menge von Endotoxinen wird der Körper fertig, und er reagiert nur mit den oben beschriebenen Symptomen. Endotoxine fallen schließlich immer an, wenn Bakterien zerstört werden, sei es durch die körpereigene Abwehr, sei es bei einer chemischen Antibiose. Das Problem bei Bakteriophagen ist, dass die Zerstörung der Bakterien sehr schnell und massiv vor sich geht. ähnlich wie bei einem (noch) gut wirksamen chemischen Antibiotikum. Bei einem massiven Anfall kann es zu einer Vergiftung des Körpers kommen, die medikamentös u.U. nicht mehr abgefangen werden kann (sog. „Endotoxinsturm“ oder auch „Herxheimer Syndrom“ genannt). Deshalb darf man nicht bis zum Eintritt in ein fulminantes Stadium der Sepsis abwarten, bevor man Bakteriophagen einsetzt, sondern sollte die Behandlung schon bei den ersten Anzeichen für eine beginnende, generalisierte Infektion ansetzen. Sie ist jederzeit zulässig.

Sind die Viren nicht gefährlich für die körpereigenen Zellen?

Nein. Bakteriophagen erkennen nur ihre spezifische Wirtszelle (den „host„) und können nur an deren Zellwand andocken und in die Zelle eindringen. Auf alle anderen Bakterien reagieren sie nicht, deshalb auch nicht auf das profitable menschliche Mikrobiom und schon gar nicht in menschliche Körperzellen. Phagen sind sozusagen die Corona-Viren für Bakterien.

Das hat den großen Vorteil, dass Bakteriophagen z.B. im Darm nur das auf sie passende, pathogene Bakterium (z.B. Clostridium difficile) angreifen, alle anderen Darmbakterien aber verschonen. Im Gegensatz zu chemischen Antibiotika, die gerade auch das lebenswichtige Mikrobiom im Darm vollständig zerstören, bleibt dieses bei der Bakteriophagentherapie vollständig erhalten. So können pathogene Keime, vor allem die antibiotika-resistenten Keime, sich nicht mehr verbreiten als sonst auch; auch eine Superinfektion mit hoch-toxischen und hartnäckigen Pilz-Kolonien wird dadurch vermieden.

Was passiert mit den Viren, wenn alle Bakterien abgetötet sind?

Viren haben einen relativ kurzen Lebenszyklus. Wenn sie keinen Wirt mehr finden, in dem sie sich vermehren können, werden sie vom Immunsystem erkannt und rückstandslos abgebaut. Sie werden sogar als Reservoir für Aminosäuren benutzt und „recycelt“.

Es gibt allerdings auch Phagen, die im Organismus überleben, ohne aktiv zu sein. Das hat dann den zusätzlichen Vorteil, dass sie aktiviert werden, sobald ihr spezifisches Bakterium wieder auftaucht. Der Körper ist gegen die nächste Infektion sozusagen „geimpft“.

Vorsicht bei Selbstmedikation!

Nur eine individuelle Untersuchung kann zu einer sicheren Diagnose und einer kurativen Therapie führen! Diese Seite informiert Sie über ein Gesundheitsthema, welches von allgemeinem Interesse ist. Phage Germany gibt Ihnen damit keine individuelle Therapieempfehlung, sondern möchte Sie generell über die Bakteriophagentherapie als neuartige Therapieoption bei bakteriellen Infektionen aller Art informieren. Die Phagentherapie ist zwar eine althergebrachte Behandlungsmethode; in Ermangelung einer ausreichenden Studienlage im Westen ist sie zwar zulässig, aber nicht evidenzbasiert im Sinne der modernen Medizin. Informationen von Phage Germany sind daher als Basis-Informationen für Patient+innen, Ärzt+innen und Apotheker+innen gedacht, nicht aber als Grundlage für eine individuelle Therapieentscheidung. Diese sollte ausschließlich von einer Ärztin / einem Arzt, einer Heilpraktikerin / einem Heilpraktiker oder einer Zahnärztin / einem Zahnarzt auf Basis einer sorgfältigen Diagnose und Indikation getroffen werden. Phage Germany möchte behilflich sein, die geringe Studienlage zu kompensieren, indem wir case-reports veröffentlichen und Therapeut+innen mit entsprechender Therapieerfahrung zusammenbringen. Patienten und Angehörige bitten wir, bei gesundheitlichen Beschwerden stets zunächst Ihre Ärztin / Ihren Arzt, Ihre Heilpraktikerin / Ihren Heilpraktiker und/oder Ihre Zahnärztin / Ihren Zahnarzt konsultieren udn diese an uns zu verweisen. Wir unterstützen sie bei der Phagensuche und mit Therapieempfehlungen durch erfahrene Phagen-Ärzt+innen.

Auf keinen Fall empfehlen wir eine Selbstmedikation.

Phagenzubereitungen aus dem Internet sind eher zufällig wirksam, weil sie nicht mit dem Ziel-Bakterium abgeglichen werden konnten; sie bieten keine Gewähr für die Reinheit, Sicherheit und Wirksamkeit des Präparates.